Welche Leistungen bietet Ihnen die Quartiersakademie?
Die Koordinierungsstelle Quartiersakademie bietet Ihnen:
- Beratung, welches Thema und welche Inhalte Ihre Gruppe gerade weiterbringen könnte
- Eine Auswahl an Referentinnen und Referenten zu diesem Thema auf der Webseite der Quartiersakademie
- Finanzielle Förderung der Honorare und Fahrtkosten der Referentinnen und Referenten
Organisation
Sie organisieren die Veranstaltung. Sie legen Ort, Zeit und Thema fest und wickeln alles rund um die Organisation der Referentinnen und Referenten ab. Sie laden diejenigen Personen ein, die in Ihrem Quartiersentwicklungsprozess beteiligt sind. Das können Hauptamtliche, Ehrenamtliche und Beteiligte der Partnerorganisationen sein. Bei der Quartiersakademie stellen Sie für Ihre Idee bzw. Ihr Veranstaltungskonzept einen Antrag auf finanzielle Förderung und können sich bezüglich der Themen und Inhalte beraten lassen.
Zeitlicher Rahmen
Den zeitlichen Rahmen legen Sie selbst fest. Das kann ein Tag sein oder ein halber Tag oder auch 2 Stunden. Sie können mehrere Veranstaltungen pro Jahr bei der Quartiersakademie beantragen.
Rahmenbedingungen
- Die Kosten sind vor der Veranstaltung bei der Koordinierungsstelle Quartiersakademie zu beantragen.
- Es werden ausschließlich das Honorar und die Fahrtkosten der Referentin bzw. des Referenten übernommen. Hierbei gibt es eine Kostendeckelung, die für den jeweiligen Fall ermittelt wird. Die Höhe der Erstattung der Fahrtkosten richtet sich nach dem Landesreisekostengesetz. Kosten für Konzeptentwicklung, für Vor- und Nachbereitung sowie für Materialien können nicht durch uns erstattet werden.
- Bitte beachten Sie, dass Sie keine Doppelfinanzierung in Anspruch nehmen dürfen. Das heißt, Sie dürfen sich die über die Quartiersakademie erstatteten Referentenkosten nicht noch einmal von einer weiteren Stelle finanzieren lassen.
- An einer Veranstaltung müssen mindestens fünf Personen teilnehmen.
- Es sollten möglichst Referentinnen und Referenten oder Institutionen aus Baden-Württemberg angefragt werden.
- Die geförderten Maßnahmen dürfen keine rassistischen, sexistischen, diskriminierenden oder herabwürdigenden Inhalte aufweisen.
- Auf Ihrer Ausschreibung oder Ihrem Programm muss auf die Förderung aus Landesmitteln hingewiesen werden ("Finanziert aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.") und das Logo der Quartiersakademie aufgenommen werden.