Moneyfestation Camp für Fördermittel-Newbies

In 2 Tagen zur Antragsstellung

Ort der Veranstaltung

Kennzahl der Veranstaltung

SVGI0003

Die Fortbildung wird angeboten von:

Svenja von Gierke
Günterstalstraße 10
79100 Freiburg im Breisgau
www.svenjavongierke.de

Anmeldeschluss beim Veranstalter:
02.10.2024
Bitte beantragen Sie eine Förderung Ihrer Teilnahmekosten bei der Quartiersakademie mindestens 5 Werktage vor Anmeldeschluss.

Kurzbeschreibung:
Das Moneyfestation Camp begleitet als praxisorientiertes Weiterbildungsformat bei den ersten Schritten in der Fördermittelakquise. Im zweitägigen Online-Camp unterstützt Fördermittelexpertin Svenja von Gierke bei der Recherche, dem Erstellen einer Projektskizze und Wirkungslogik, eines Kosten- und Finanzierungsplanes und dem Ausfüllen eines Antrages. Zudem gibt es Know-How mit Praxisbeispielen, Vorlagen, Checklisten sowie potentiellen Fördertöpfen für die Teilnehmenden.

Die Termine sind am:

11.10.24 + 18.10.24

Zielgruppe:
Mitarbeitende und Ehrenamtliche gemeinnütziger Organisationen (auch in Vorgründungs-Phase)

Kosten

Gesamtkosten:
1.130,50 € Frühbucher
1.249,5‬0 € regulärer Preis

Erstattungsfähige Teilnahmekosten:
1.130,50 €

Bitte melden Sie sich für die Veranstaltung direkt beim Fortbildungsanbieter an: Anmeldung hier

Zuschüsse

Für die Teilnahme an dieser Veranstaltung können Sie bei der Quartiersakademie eine finanzielle Förderung beantragen, wenn Sie sich in der Quartiersentwicklung engagieren oder engagieren möchten. Die Quartiersakademie wird finanziert aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.

  • Sie wählen diejenige Veranstaltung aus, an der Sie teilnehmen möchten und füllen das entsprechende Formular aus.
  • Wir prüfen ihre Angaben schnellstmöglich und geben Ihnen eine Rückmeldung. Wir empfehlen Ihnen, auf unsere Rückmeldung zu warten, bevor Sie sich beim Fortbildungsanbieter anmelden. Dann wissen Sie, ob Ihre Kurskosten refinanziert werden.
  • Sie melden sich beim Fortbildungsanbietenden an und dieser regelt mit Ihnen alle Teilnahmeangelegenheiten.
  • Sie begleichen die Kosten beim jeweiligen Fortbildungsanbietenden.
  • Nach der Teilnahme an der Veranstaltung erhalten Sie von uns die Kurskosten zurück.
  • Weitere Informationen finden Sie hier.

Zur Höhe der finanziellen Förderung:
Die finanzielle Förderung betrifft ausschließlich die Kurskosten. Für Unterkunft und Verpflegung müssen Sie selbst aufkommen. Ebenso sind eventuell entstehende Ausfallkosten selbst zu tragen (wenn Sie sich für eine Veranstaltung angemeldet haben, aber nicht teilnehmen).

Anmeldung:
Für diese Veranstaltung können Sie bei uns eine finanzielle Förderung der Kurskosten beantragen (siehe unten). Die Anmeldung läuft direkt über den Anbieter www.svenjavongierke.de. Wir empfehlen Ihnen, sich dort erst anzumelden, wenn Sie von uns eine Rückmeldung erhalten haben, ob wir Ihre Kurskosten fördern.

Jetzt online anmelden

und damit auch gleichzeitig eine finanzielle Förderung der Kurskosten aus Mitteln des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration des Landes Baden-Württemberg beantragen.

Näheres zu den Bedingungen finden Sie auf der rechten Seite.

Schritt 1

Sie füllen das untenstehende Formular aus und senden es ab.

Schritt 2

Die Koordinierungsstelle Quartiersakademie prüft Ihren Antrag.

Schritt 3

Sie erhalten von uns eine Nachricht, ob Ihr Antrag angenommen wurde. Wenn ja, wird Ihre Anmeldung auch gleich an den Veranstalter weitergeleitet (nur Ihre Kontaktdaten), es sei denn, es ist oben angegeben, dass Sie sich direkt beim Anbieter anmelden müssen.

Anmeldedaten
Weitere Daten
Sie befassen sich bereits mit Themen der Quartiersentwicklung und / oder des Gesellschaftlichen Zusammenhaltes?
Auf welche Art?*
in welchem Bereich?*
Alter
Geschlecht
Teilnahme - Motivation

Bitte beschreiben Sie hier kurz (ca. 5 Sätze), warum Sie an dieser Veranstaltung teilnehmen möchten und welches Ziel Sie damit verfolgen!

Mit dem Ausfüllen und Abschicken dieses Formulars erklären Sie sich mit unserer Datenschutzbestimmung einverstanden.

Bitte addieren Sie 4 und 7.

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